Wissenswertes

Das freie Berufsnotariat

Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen.

Wir beraten Sie in sämtlichen juristischen Fragen kompetent, rasch und gewissenhaft. Der Notar ist quasi Ihr Rechtsberater in allen Lebenslagen. Jegliche mit einem Hauptgeschäft verbundenen Nebenarbeiten wie Rechts- und Sachverhaltsabklärungen, Führung von Verhandlungen, Durchführung von Bewilligungsverfahren, Beratung in finanziellen Belangen oder Einreichen von Akten und Einsprachen bei Behörden erledigen wir für Sie in unserer Notariatspraxis. Dank der strengen beruflichen Aufsicht und der gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit ist die Notarin bzw. der Notar auch für Treuhand- und Verwaltungsgeschäfte die ideale Partnerin bzw. der ideale Partner.

Die mehrjährige juristische Ausbildung der Notarinnen und Notare ist in einen universitären und praktischen Teil gegliedert. Wir können Ihnen deshalb eine umfassende rechtliche Beratung garantieren.

Kosten

Gebühren und Honorare

Für öffentliche Beurkundungen sind unsere Gebühren gesetzlich festgelegt. Für die Errichtung öffentlicher Urkunden über Geschäfte mit Geschäftswert bestimmt sich die Gebühr nach einem gestaffelten Rahmentarif. Für die Errichtung öffentlicher Urkunden über Grundpfandrechte sowie über Geschäfte ohne Geschäftswert wird die Gebühr nach gebotenem Zeitaufwand gekoppelt mit einer Minimalgebühr bemessen. Für unsere weiteren nebenberuflichen Tätigkeiten stellen wir nach Arbeitsaufwand Rechnung (Honorar).

Steuern und Abgaben

Wir sind von Gesetzes wegen verpflichtet, die Handänderungssteuern bei unseren Klienten einzuziehen und an den Staat weiterzuleiten.

Gesamtrechnung der Notare

Nach Abschluss des Geschäfts erhalten Sie von uns eine detailliert gegliederte Rechnung, die in der Regel folgenden Aufbau aufweist:

  • Gebühr nach Tarif oder nach gebotenem Zeitaufwand (abhängig von der errichteten öffentlichen Urkunde)
  • Honorar nach Arbeitsaufwand
  • Auslagen für Kopien, Porti, Spesen, Aktenmaterial
  • Mehrwertsteuer
  • Zahlungsverkehr
  • Gebührenverordnung

Nach dieser Verordnung werden die Gebühren festgesetzt, welche der Notarin / dem Notar in ihrer Eigenschaft als öffentliche Urkundsperson geschuldet werden. Mit Wirkung per 1. März 2022 ist eine revidierte Gebührenverordnung anstelle der alten Gebührenverordnung in Kraft getreten.

Aufsicht

Behörden

Der Regierungsrat des Kantons Bern und die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) überwachen aufgrund der Notariatsgesetzgebung die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Sie leiten nötigenfalls von Amtes wegen aufsichtsrechtliche Verfahren ein.

Revision

Jedes Notariatsbüro im Kanton Bern wird einer jährlichen Kontrolle durch einen Notaren und einen Buchprüfer unterzogen. Dabei werden die Buchführung, die Vermögensverwaltung, die Rechnungsstellung und die Einhaltung der Verfahrensvorschriften geprüft. Unregelmässigkeiten können mit Disziplinarstrafen bis hin zum Patententzug geahndet werden. 

Berufsverband

Neben der Kontrolle durch die kantonale Aufsichtsbehörde hat der Verband bernischer Notare (VbN) mit der Schlichtungs- und Disziplinarkommission eine verbandsinterne Kontrollorganisation geschaffen, welche auf Antrag hin versucht, Auseinandersetzungen zwischen Notaren oder zwischen Notaren und ihren Klienten gütlich zu regeln.

Standesregeln

Die Verhaltensnormen und Vorschriften für das Notariat werden auch in den Standesregeln des VbN festgehalten. Eine Verletzung derselben kann disziplinarisch verfolgt werden.

Berufshaftpflicht

Jede Notarin und jeder Notar hat als Voraussetzung für die Erteilung der Berufsausübungsbewilligung durch die JGK eine Berufshaftpflicht-Versicherung über eine Versicherungssumme von mindestens zwei Millionen Franken pro Jahr abzuschliessen.